Wesentliche Erfolge nach zwei Jahren der Internationalen Richtlinien für Menschenrechte und Drogenpolitik

Seit ihrer Veröffentlichung im März 2019 sind die Internationalen Richtlinien für Menschenrechte und Drogenpolitik von immer mehr Akteur*innen anerkannt worden, und ihre Zahl steigt stetig. Das ist ein wichtiger Erfolg. Denn nur so können die Richtlinien auch weiterhin zu einer menschenwürdigen Umgestaltung der globalen Drogenpolitik beitragen.

Die Internationalen Richtlinien für Menschenrechte und Drogenpolitik sind ein weltweites Novum, denn sie konkretisieren Menschenrechtsverpflichtungen in der Drogenpolitik. Sie bieten Regierungen, UN-Einrichtungen, Entwicklungsakteur*innen und der Zivilgesellschaft Auskunft, wie man eine menschenrechtskonforme Drogenpolitik in den Bereichen Gesundheit, Entwicklung und Strafjustiz umsetzt. Die Leitlinien haben keinen rechtlich bindenden Charakter, sondern dienen der Orientierung. Im März 2019 wurden sie in der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs, CND) in Wien vorgestellt.

 

Dieses Leitliniendokument des International Centre on Human Rights and Drug Policy der Universität Essex wurde mit Unterstützung der Globalen Partnerschaft für Drogenpolitik und Entwicklung (Global Partnership on Drug Policies and Development, GPDPD) ausgearbeitet. Es besteht hierzu eine enge Kooperation mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Development Programme, UNDP) und dem Schweizer Außenministerium. Das Regelwerk ist auf Englisch, Portugiesisch, Russisch und Spanisch verfügbar.

 

Weitreichende internationale Anerkennung

 

Zahlreiche Institutionen begrüßen oder zitieren inzwischen die Internationalen Richtlinien für Menschenrechte und Drogenpolitik. Zu ihnen gehören u.a. die Parlamentarische Versammlung des Europarats und die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte. Zusätzlich werden die Richtlinien 2021 dem UN-Ausschuss gegen Folter und dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vorgestellt.

 

Nationale Umsetzung der Richtlinien

 

Im Rahmen zweier Dialogveranstaltungen für die Räume Lateinamerika und Karibik sowie Süd- und Südostasien wurden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Richtlinien praktisch umgesetzt werden können. Außerdem wurden Anknüpfungspunkte zu regionaler und zu nationaler Drogenpolitik diskutiert.

 

Der erste dieser beiden Dialoge zur Anwendung der Richtlinien fand im Januar 2020 in Mexiko statt. Er wurde vom UNDP, der Universität Essex, der GPDPD, den Außenministerien der Schweiz und Mexikos sowie der Nichtregierungsorganisation México Unido Contra la Delincuencia (MUCD) ausgerichtet.  Regierungsvertreter*innen aus zwölf Ländern, unter anderem aus Brasilien, Mexiko und Peru, erarbeiteten bei diesem Treffen konkrete Umsetzungsvorschläge. Diese fokussieren sich vor allem auf die Bereiche Strafjustiz, Gesundheit und Entwicklung sowie auf besondere Gruppen wie Kinder und Jugendliche, Frauen, Menschen im Freiheitsentzug und indigene Gemeinschaften.

 

Die zweite regionale Konsultation zur Umsetzung der Richtlinien fand im November 2020 für Süd- und Südostasien pandemiebedingt virtuell statt. Sie wurde vom International Centre on Human Rights and Drug Policy an der Universität Essex, vom UNDP, dem Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte, dem Schweizer Außenministerium und der GPDPD durchgeführt und richtete sich an Regierungsvertreter*innen aus zehn Ländern. Neben Möglichkeiten zur praktischen Anwendung der Richtlinien in der Region diskutierten die Teilnehmenden konkrete Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Gender und Strafjustiz.

Juristische Anwendung der Richtlinien

 

Ein Meilenstein ist im April 2021 in Albanien erreicht worden. Anhand konkreter juristischer Fälle lernten dortige Richter*innen erstmals, wie sie die Internationalen Richtlinien für Menschenrechte und Drogenpolitik in ihren Arbeitsalltag integrieren können. Die Schulung wurde von der Universität Essex, dem UNDP, dem Forum of Women Judges in Albania, und der GPDPD im Auftrag des BMZ ausgerichtet. Ähnliche Lehrgänge sind auch für andere Regionen und Kontexte geplant.

 

Der Verfassungsgerichtshof in Kolumbien hat die Internationalen Richtlinien für Menschenrechte und Drogenpolitik in zwei Urteilen zu Drogengebrauch (Juni 2019) und zum Einsatz von Glyphosat zur Zerstörung von Drogenpflanzen (Februar 2020) herangezogen: Im ersten Fall wies das Gericht darauf hin, die Verpflichtungen zur Bekämpfung des Drogengebrauchs und des organisierten Verbrechens besser mit internationalen Menschenrechtsstandards in Einklang zu bringen. Im zweiten Fall bezog sich das Gericht auf den Paradigmenwechsel in der internationalen Drogenpolitik durch UNGASS 2016 (United Nations General Assembly Special Session on the World Drug Problem 2016). Dabei stützte es sich auf die Richtlinien, um auf den Zusammenhang zwischen dem Schutz der Menschenrechte und dem der Umwelt bei der Bekämpfung des Drogenpflanzenanbaus hinzuweisen.

 

Ein richtungsweisendes Dokument in der internationalen Drogenpolitik

 

Die Richtlinien stellen somit einen auf internationalem Recht basierenden Leitfaden dar. Zwei Jahre nach ihrer Einführung ist klar, dass die Internationalen Richtlinien längst nationale Politiken beeinflusst haben. Außerdem stellen sie für Staaten eine wichtige Ressource dar, sich auf der Ebene der Vereinten Nationen zu positionieren. Auch zivilgesellschaftliche Gruppen und Organisationen nutzen die Richtlinien zunehmend, um Regierungen menschenrechtliche Verpflichtungen in ihrer nationalen Drogenpolitik aufzuzeigen und um Forderungen nach maßgeblichen Entwicklungen zu untermauern.