Drogenpolitik mit Perspektive
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.gpdpd.org veröffentlichte Webpräsenz der Globalen Partnerschaft für Drogenpolitik und Entwicklung (GPDE).
Die GPDE ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Die Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Diese Einschätzung beruht auf einer am 11.07.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die derzeit nicht barrierefrei sind:
- PDF-Dokumente
Die über die Website erstellten und bereitgestellten PDFs sind nicht barrierefrei. - Alternativtexte für visuelle Inhalte
Nicht alle Grafiken, Bilder oder eingebetteten Inhalte verfügen über Alternativtexte. Das erschwert oder verhindert die Nutzung durch Screenreader. - Videos
Ein Großteil der auf der Webseite eingebundenen Videos verfügt über Untertitel. Zusätzliche barrierefreie Elemente wie Audiodeskriptionen oder vollständige Transkripte sind jedoch meist nicht vorhanden, wodurch visuelle Inhalte für manche Nutzende nicht vollständig erfassbar sind.
Wann wurde diese Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde zuletzt am 11.07.2025 aktualisiert.
Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit:
Sind Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auf www.gpdpd.org aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter gpdpd@giz.de.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de